AGB

[vc_row][vc_column][divider position=“text-center“ size=“space-big“][tblock anim=“pulse“ tag=“h2″ position=“text-center“ title=“Allgemeine Geschäftsbedingungen“ sectext=“der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH für die gewerbliche Vermietung der
„THE ADDRESS Exclusive Events“ Eventlocation“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][vc_column_text]

THE ADDRESS Exclusive Events GmbH betreibt unter der eingetragenen Marke „The Address Exclusive Events“ unter der Anschrift Am Förderturm 8b, 45472 Mülheim a.d. Ruhr eine Eventlocation.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Eventlocation THE ADDRESS Exclusive Events zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Banketten, Betriebsfeiern, etc. sowie für alle weiteren Leistungen.

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Sämtliche Leistungen und Angebote der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgend dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Geschäftsbedingungen des Mieters / Veranstalters finden keine Anwendungen, auch wenn die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters / Veranstalters nicht widersprochen hat.

§1 Vertragsabschluss:

1.1 Das von THE ADDRESS Exclusive Events GmbH unterbreitete Angebot ist jeweils bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend. THE ADDRESS Exclusive Events GmbH ist berechtigt, das unterbreitete Angebot bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurück zu nehmen bzw. zu widerrufen.

Zwischen THE ADDRESS Exclusive Events GmbH und Mieter / Veranstalter besteht Einigkeit dahingehend, dass hinsichtlich des Widerrufs bzw. der Zurücknahme des Angebotes durch THE ADDRESS Exclusive Events GmbH die Übersendung einer schriftlichen Erklärung per Telefax oder per E-Mail ausreicht.

1.2 Sollte das von THE ADDRESS Exclusive Events GmbH unterbreitete Angebot eine Annahmefrist enthalten, so gilt das von der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH unterbreitete Angebot nach Ablauf der entsprechenden Annahmefrist als zurück genommen und ist somit hinfällig.

1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Annahme des Mieters / Veranstalters bei der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH zustande.

Es besteht Einigkeit zwischen der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH und dem Mieter / Veranstalter dahingehend, dass die Übersendung der schriftlichen Annahme per Telefax oder E-Mail ausreicht.
Der Mieter / Veranstalter ist jedoch verpflichtet, der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH eine vollständig unterzeichnete Originalausfertigung des Angebotes / Vertrages zur Verfügung zu stellen.

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1.4 Der Mieter / Veranstalter erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages geltenden Preislisten der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH an.

1.5 Mehrere Mieter / Veranstalter haften als Gesamtschuldner.

§2 Leistungsumfang

2.1 Die von der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem dem Mieter / Veranstalter übersandten detaillierten Angebot der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH.

2.2 Die Nutzungszeiten bzw. die Mietdauer der Räumlichkeiten ergeben sich aus dem detaillierten Angebot der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH.

2.3 Nebenabreden, die einen Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH.

2.4 Kommt es abweichend zu dem zwischen der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH und dem Mieter / Veranstalter vereinbarten Leistungsumfang zu einem geringerem als dem vereinbarten Bedarf, z. B. durch geringere Teilnehmerzahl oder witterungsbedingte Umstände, so begründet dies keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Leistungsumfangs.

§3 Zahlungsbedingungen

3.1 Der vereinbarte Gesamtbetrag ist in zwei Raten zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit und Höhe der Raten ergibt sich aus dem von der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH unterbreitetem Angebot.

3.2 Sollte die Zahlung der vereinbarten Raten nicht innerhalb der vereinbarten Fristen erfolgen, so gilt der zwischen der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH und dem Mieter / Veranstalter geschlossene Vertrag automatisch als storniert.

3.3 Bei sämtlichen im Angebot ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettopreise, falls dies nicht anders ausgewiesen ist.

§4 Stornierung / Aufhebung des Vertrages / Umbuchungen

4.1 Bei Stornierung der Veranstaltung durch den Mieter / Veranstalter, sind folgende Zahlungen vom Mieter / Veranstalter an die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH zu leisten.

Stornierung bis 31 Tage vor Mietbeginn:
Ab 30 Tage vor Mietbeginn:
Stornierung ab 14 Tage vor Mietbeginn:
4.2 Wird die Veranstaltung infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,

30% des vereinbarten Gesamtbetrages 50% des vereinbarten Gesamtbetrages 100% des vereinbarten Gesamtbetrages

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gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH als der Mieter / Veranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§5 Catering

Die Cateringrechte für Getränke verbleiben im vollen Umfang bei der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH. Zusätzlicher spezieller Versorgungsbedarf und Wünsche sind vorher mit der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH zu vereinbaren.

§6 GEMA / Künstlersozialkasse

Handelt es sich um eine aus Sicht der GEMA anmeldepflichtige Veranstaltung, so nimmt der Mieter / Veranstalter die Anmeldung selbständig vor. Dem Mieter / Veranstalter ist bewusst, dass nicht die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH, sondern den Veranstalter die unbedingte Verpflichtung trifft, eine anmeldepflichtige Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und etwaige GEMA-Gebühren an die GEMA zu zahlen. THE ADDRESS Exclusive Events GmbHhaftet in keinem Fall für etwaige Nachforderungen. Der Mieter / Veranstalter verpflichtet sich hiermit vorsorglich ausdrücklich, die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH von etwaigen Forderungen, die seitens der GEMA bezüglich der betreffenden Veranstaltung gegen die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH GmbH geltend gemacht werden, frei zu stellen.

§7 Haftung

7.1 Der Mieter / Veranstalter haftet für alle Schäden, die er, seine Angestellten und / oder von ihm beauftragte Dritte sowie Besucher der Veranstaltung schuldhaft verursacht haben. Der Mieter / Veranstalter trägt insoweit die Beweislast, dass er, seine Angestellten und /
oder von ihm beauftragte Dritte, sowie die Besucher der Veranstaltung, ein Verschulden nicht zu vertreten haben.

Der Mieter / Veranstalter haftet darüber hinaus für alle daraus resultierenden Folgeschäden.

7.2 Der Mieter / Veranstalter verpflichtet sich, die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH von Schadensersatzansprüchen Dritter die von Dritten infolge der Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Mieter / Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen gegen die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH erhoben werden, einschließlich der Kosten einer etwaigen Prozessführung, frei zu stellen.

7.3 Die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH haftet gegenüber dem Mieter / Veranstalter
nur für solche Personen-, und Sachschäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH oder deren Mitarbeiter beruhen, oder aus
einem Versagen der Einrichtungen der Mietsache oder sonstigen von der THE ADDRESS Exclusive Events GmbHzu verantwortenden Betriebsstörungen resultieren.

7.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH wegen Mängel der Mietsache, die bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden waren, wird ausgeschlossen.

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Werden durch einen später entstehenden Mangel Leben, Körper oder Gesundheit des
Mieters / Veranstalters, seiner Angestellten oder der Besucher verletzt, oder werden die
vom Mieter / Veranstalter eingebrachten Sachen beschädigt, so haftet die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH nur, wenn der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH, deren
Angestellten oder von der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH beauftragte Dritte Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, oder wenn die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH sich mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug befunden hat. Für sonstige Schäden haftet die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH nur, wenn ihr, ihren Angestellten oder von der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH beauftragten Dritten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

7.5 Das Mietobjekt wird in dem bestehenden, dem Mieter / Vermieter bekannten Zustand überlassen. Es gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn der Mieter / Vermieter Mängel unverzüglich bei der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH geltend macht.

§8 Fristlose Kündigung, Verweisungsrecht

8.1 Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt die
THE ADDRESS Exclusive Events GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH behält sich bei unsachgemäßem Mietgebrauch oder
bei auffallendem Fehlverhalten einzelner Personen vor, diese des Grundstückes zu
verweisen.

§9 Versicherung / Sicherheit / Brandschutz

9.1 Im Rahmen der Nutzung des Vertragsgegenstandes trägt der Mieter / Veranstalter die Verantwortung für die Einhaltung aller brandschutzrechtlichen, sicherheitstechnischen u.a. behördlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich des Jugendschutzgesetzes, des Nichtraucherschutzgesetzes NRW und der geltenden Gewerbeordnung.

9.2 Der Mieter / Veranstalter hat ferner alle Sicherheitsvorschriften, die von der Polizei, der Bauaufsicht, der Feuerwehr und von THE ADDRESS Exclusive Events GmbH gefordert werden, zu beachten und die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

9.3 Die Verwendung von Pyrotechnik, einschließlich Wunderkerzen ist verboten.

9.4 Der Mieter / Veranstalter hat die Räum-, und Streupflicht während der Mietdauer auf eigene Kosten selbst durchzuführen. Er hat alle Gehwege, Zufahrten und auch öffentliche Straßen, sofern eine Verpflichtung nach der gültigen Satzung hierzu besteht, zu streuen und zu räumen. Die Räum-, und Streupflicht gilt auch auf jeden Fall für die Dauer der Veranstaltung.

9.5 Kommt der Mieter / Veranstalter den in dieser Ziffer geregelten Verpflichtungen nicht
nach, so hat der Mieter / Veranstalter der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH alle hierdurch entstehenden Schäden zu ersetzen.

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9.6 Bei bautechnischen Veränderungen, die einer vorherigen Absprache mit der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH bedürfen, sind die erforderlichen Genehmigungen, falls
diese nicht bereits durch die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH vorliegen, durch den Mieter / Veranstalter auf seine Kosten beizubringen.

9.7 Der Mieter / Veranstalter ist verpflichtet, eine Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung für die Veranstaltung abzuschließen. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden
Kosten bzw. Gebühren oder Beiträge gehen zu Lasten des Mieters / Veranstalters. Der
Mieter / Veranstalter ist verpflichtet, den Abschluss einer entsprechenden Veranstaltung- Haftpflichtversicherung gegenüber der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH vor Durchführung der Veranstaltung nachzuweisen. Der Nachweis gegenüber der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH hat spätestens 7 Tage vor Mietbeginn bzw. Beginn der
Veranstaltung gegenüber der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH zu erfolgen. Für den Fall, dass der Mieter / Veranstalter den entsprechenden Versicherungsabschluss gegenüber der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH nicht fristgerecht nachweist, ist die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Der Mieter / Veranstalter ist verpflichtet, THE ADDRESS Exclusive Events GmbH alle Schäden zu ersetzen, die der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH aufgrund der Ausübung des Rücktrittsrechts entstehen.

§10 Werbung

Der Mieter / Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, dass die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH mit der in den Räumlichkeiten der „The Address Exclusive Events“
Veranstaltungshalle durchgeführten Veranstaltung werben darf.

§11 Rechtsnachfolge

11.1 Die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH hat im Falle der Rechtsnachfolge, insbesondere bei Unternehmensübernahme oder Unternehmenszusammenschluss das Recht, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen. Der Vertragsinhalt bleibt davon unberührt.

11.2 Auf Seiten des Mieters / Veranstalters bedarf es im Falle der Rechtsnachfolge, insbesondere bei Unternehmensübernahme oder Unternehmenszusammenschluss
zur Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Mieter / Vermieter
auf den Rechtsnachfolger zunächst der Zustimmung der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH.

§12 Schlussbestimmung / Gerichtsstand

12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Regelungen.

12.2 Die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH willigt ein, dass der Kunde unter Wahrung der berechtigten Interessen der THE ADDRESS Exclusive Events GmbH, die vorhandenen Videoprojektionsflächen im Rahmen der Veranstaltung für Bild-und/oder Tonaufnahmen

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sowie für die Einbindung von Partnern und Sponsoren nutzen kann.

12.3 Die Parteien verpflichten sich zum Stillschweigen über sämtliche Regelungen und Konditionen, die das Mietverhältnis betreffen.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die Übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck weitgehend erreicht wird.

12.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Düsseldorf.

12.6 Der Mieter / Veranstalter ist damit einverstanden, dass Daten aus dem
Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden. Der Mieter / Veranstalter ist damit einverstanden, dass die THE ADDRESS Exclusive Events GmbH die gespeicherten Daten, soweit für die Vertragserfüllung
notwendig, Dritten (z.B. Versicherung) übermittelt.

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